Karate und Selbstverteidigung


Selbstverteidigung

Viele beginnen natürlich mit dem Karate, um sich im Notfall selbst verteidigen zu können. Richtig verstanden, bietet Karate effektive und realistische Selbstverteidigung.

Doch um den Aspekt der Notwehr ranken sich viele Mythen, mit denen an dieser Stelle aufgeräumt werden soll.

Laut §32 StGB gilt:

» Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

» Notwehr bezieht sich auch auf Eigentum, Hausrecht, Ehre, Fortbewegungsfreiheit.

» Zur Voraussetzung der Notwehr muss der Angriff fortdauern oder unmittelbar bevorstehen.

» Gibt es nachweisbar verschiedene Verteidigungsmittel, hat der Verteidiger – sofern Zeit zur Auswahl bleibt – das am wenigsten gefährliche zu wählen.

» Irrt sich der Verteidiger über die Voraussetzungen zur Notwehr (Putativnotwehr), ist dies unter bestimmten Bedingungen (Irrtum war nicht vermeidbar, nicht fahrlässig gehandelt) straflos.

» Ein Hinweis auf Karate-Kenntnisse ist nicht erforderlich.

Um es möglichst zu vermeiden, in die Lage zu geraten sich körperlich verteidigen zu müssen, kommt dem Bereich der

Selbstbehauptung

große Bedeutung zu. Im Rahmen der Gewaltprävention verhilft Karate zu einem verbesserten Körperbewusstsein und so zu mehr Selbstsicherheit. Vor allen Dingen Kinder messen sich im Training auf spielerische Art miteinander und lernen so ihre Grenzen besser kennen. Exemplarisch werden Konfliktsituationen nachgestellt, um das richtige Verhalten so weit wie möglich zu automatisieren.

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